Wettspiel-Rahmenausschreibung

1. Geltungsbereich

Diese Rahmenausschreibung gilt für alle Wettspiele des Golf-Club Bremer Schweiz e.V.

2. Spielbedingungen (Verbindlichkeit von Verbandsordnungen)

Gespielt wird nach den „Offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes (DGV) in der jeweils geltenden Fassung (einschließlich Amateurstatut) und den Platzregeln des GC Bremer Schweiz e.V., sowie gegebenenfalls aushängender Sonderplatzregeln. Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Die Einsicht in die Verbandsordnung ist im Clubsekretariat während der Geschäftszeiten möglich.

3. Teilnahmeberechtigung

Soweit in der Einzelausschreibung nicht eine abweichende Regelung getroffen ist, sind teilnahmeberechtigt alle uneingeschränkt spielberechtigten Mitglieder des Golf-Club Bremer Schweiz e.V., sowie alle uneingeschränkt spielberechtigten Mitglieder in-/ und ausländischer Golfclubs, die ihrerseits Mitglieder des jeweiligen nationalen Golfverbandes sein müssen.

4. Meldungen zu Wettspielen, Meldeschluss, Meldegebühren

Die Wettspiele werden im Wettspiel-Kalender und im Internet angezeigt (Änderungen vorbehalten). Die Meldungen zu einem Wettspiel kann über das Internet oder die ausgehängten Meldelisten erfolgen und ist verbindlich. Die Meldelisten-Eintragung muss deutlich lesbar sein.

Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl wird eine Warteliste ausgelegt und geführt. Auch die Meldung auf der Warteliste ist verbindlich und muss deutlich lesbar sein.

Der Meldeschluss ist 1 Tag vor dem Wettspiel 12.00 Uhr, soweit die Einzelausschreibung keine andere Frist vorsieht.

Die Spielleitung ist berechtigt, kurzfristig Nachmeldungen in das Wettspiel aufzunehmen, wenn alle Teilnehmer der Melde- und Warteliste am Wettspiel teilnehmen, um die Startliste aufzufüllen. Ansonsten können Nachmeldungen nicht berücksichtigt werden.

Die Abmeldung von einem Wettspiel muss über das Sekretariat erfolgen.

Die Meldegebühr für das Wettspiel ist vor dem Start im Sekretariat zu entrichten.

Bei Absagen nach Meldeschluss besteht die Verpflichtung zur Zahlung der kompletten Meldegebühr.

Wird die Forderung nicht bis zur nächsten Turnieranmeldung beglichen, kann die Starterlaubnis für Turniere verweigert werden.

5. Startzeiten

Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Startzeit zu informieren. Startzeiten erhalten die Teilnehmer per SMS (soweit sie ihre Mobilfunknummer im Sekretariat hinterlegt haben) und/oder durch Aushang der Startliste bzw. durch Einstellen der Startliste im Internet unter Golf.de und PC Caddie (App).

6. Abspielzeit (Regel 5.3)

Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt.

Es wird erwartet, dass die Teilnehmer eines Wettspiels sich 10 Minuten vor dem Start in der Nähe des ersten Abschlags aufhalten.

Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Startzeit ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 5.3a Interpretationen das Erlassen der Strafe zulassen. Verstreichen auch die gewährten fünf Minuten, wird der Spieler disqualifiziert.

7. Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2b)

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
– Mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün fahren
– Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger oder den Rasen zu beschädigen
– Einen Schläger in Richtung auf ein Golfbag zu werfen
– Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken, oder Divots nicht zurücklegen

Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Verwarnung
Zweiter Verstoß – Ein Strafschlag
Dritter Verstoß – Grundstrafe (zwei Strafschläge)
Vierter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:
– Absichtlich das Grün zu beschädigen
– Eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
– Einen Schläger in Richtung eines Spielers oder Zuschauers zu werfen
– Andere Spieler absichtlich während eines Schlages abzulenken
– Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
– Betreten einer Spielverbotszone

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Die Strafen werden von der Spielleitung verhängt.

8. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7)

Signaltöne bei Spielunterbrechung:
ein langer Signalton – unverzügliches Unterbrechen des Spiels (Gefahr)
Wiederholt 3 kurze Töne – Unterbrechung des Spiels
wiederholt 2 kurze Töne – Wiederaufnahme des Spiels

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so muss das Spiel auf einer Bahn unverzüglich unterbrochen werden. Spieler in einer Spielgruppe zwischen zwei Löchern dürfen nicht mehr am nächsten Loch abschlagen. Alle Spieler dürfen das Spiel erst wieder fortsetzen, wenn die Spielleitung die Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren. Unabhängig davon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers (Regel 5.7a)

9. Spieltempo (Regel 5.6)

Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der Spieler die Zeit von 40 Sekunden (plus weitere 10 Sekunden für den Spieler, der als erstes schlägt) für die Ausführung des Schlags, so wird dies als Verstoß gegen die Regel 5.6 angesehen.

Strafe für Verstoß:

Lochspiel:
1. Verstoß: Ein Strafschlag
2. Verstoß: Zwei Strafschläge
3. Verstoß: Disqualifikation

Zählspiel:
1. Verstoß: Ein Strafschlag
2. Verstoß: Zwei Strafschläge
3. Verstoß: Disqualifikation

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

10. Fahren/Mitfahren in Golfwagen oder ähnlichen Fahrzeugen

Spieler oder Caddies dürfen während der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen, außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung ausdrücklich gestattet.
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfcart nicht ermöglicht, kann die Benutzung durch den Spielausschuss oder der Spielleitung gestattet werden. Es besteht Nachweispflicht der Behinderung durch ein ärztliches Attest.

11. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen

Lochspiel:
Falls in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, gilt folgendes: Endet ein Lochspiel gleich, so ist es Loch für Loch weiterzuspielen, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen beginnt an dem Loch, an dem auch das Lochspiel begann. Im Vorgaben-Lochspiel werden die Vorgabenschläge wie in der vorgeschriebenen Runde angerechnet.

Zählspiel:
Falls in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, entscheidet bei Ergebnisgleichheit ein „Computer-Stechen“ über die Platzierung. Hierbei werden die Ergebnisse der 9 Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12 und 9 addiert. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5, und 14. Danach die 3 Löcher mit der Vorgabe 1, 18, 3, und schließlich das schwerste Loch. Sollte danach noch immer Gleichheit herrschen, entscheidet das Los.

12. Elektronische Hilfsmittel

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung dieses als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 ansehen und eine Disqualifikation aussprechen.

13. Abgabe der Scorekarte (Regel 3.3b(2))

Die Scorekarte ist nach dem Spiel vom Spieler und Zähler zu unterschreiben und unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Erst wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat, gilt die Scorekarte als abgegeben.

14. Preise

Die Wertigkeit der Preise (Brutto vor Netto oder umgekehrt) wird durch Einzelausschreibung festgelegt. Ist nichts anderes bestimmt, gilt Brutto vor Netto und Doppelpreisausschluss, davon ausgenommen sind Sonderpreise. Wanderpreise verbleiben grundsätzlich im Club.
Preise sollen von den Gewinnern persönlich entgegen genommen werde. Bei Abwesenheit kann ein anderer Spieler zur Entgegennahme beauftragt werden. Dieses muss vor dem Wettspiel durch den Gewinner des Preises der Spielleitung mitgeteilt werden.

15. Beendigung des Wettspiels

Ein Zählspiel ist mit dem Aushang der Ergebnisliste beendet.
Ein Lochspiel ist mit der Meldung des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung oder – falls nicht geschehen – mit der offiziellen Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde, beendet.

16. Üben auf dem Platz vor der Runde (Regel 5.2b)

Spielt ein Spieler am gleichen Tag zwei Wettspiele (Zählspiele) auf demselben Platz, wird das erste Wettspiel nicht als „Üben vor der Runde“ für das zweite Wettspiel angesehen.

17. Verantwortlichkeit des Spielers

Der Spieler ist dafür verantwortlich, dass ihm die Regeln und Bedingungen, nach denen das Wettspiel ausgetragen wird, bekannt sind (Regel 1.3a).

18. Mitführen von Hunden

Das Mitführen von Hunden ist während eines Turniers nicht gestattet.

19. Änderungsvorbehalt

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Platzregeln, Startzeiten, etc.). Ausnahme: Handicapwirksamkeit, für diese ist der Handicapausschuss zuständig. Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

20. Datenschutz

Mit der Anmeldung zum Turnier wird die Zustimmung zur Veröffentlichung einer Start- und Ergebnisliste erteilt. Dies beinhaltet auch die Veröffentlichung von Fotos des Wettspiels, inkl. Fotos der Siegerehrung.

Der Spielausschuss, Juli 2023